Eufemia Lapelosa
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NEU ab 03.04.2022
Corona-Verordnung des Landes
Ab sofort gilt wieder 3G
(geimpft-genesen-getestet)
Was für das Gastgewerbe gilt
Stand: 18.03.2022
Die Landesregierung hat am 18.03.2022 die bisherige CoronaVO mit einigen Anpassungen "verlängert". Sie gilt mit Wirkung ab 19.03.2022 bis längstens 02.04.2022. Das bisherige Stufensystem entfällt komplett, es gelten jedoch weiterhin die aus der bisherigen Warnstufe bekannten Regelungen, d.h. in der Gastronomie und Hotellerie der 3G-Zugang, in Diskotheken, Clubs und clubähnlichen Betrieben weiterhin 2G-Plus.
Weggefallen sind dagegen die Personenbegrenzungen für Ungeimpfte bei privaten Zusammenkünften/Veranstaltungen und die Kapazitätsobergrenzen bei Veranstaltungen.
Die Neuerungen auf einen Blick:
1. Was bleibt unverändert:
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Zugangsregelungen in Gastronomie und Hotellerie: 3G innen wie außen
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Diskotheken, Clubs und clubähnliche Betriebe: 2G-Plus
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FFP2-Maskenpflicht für Gäste bleibt - im bisherigen Umfang - bestehen. Gleiches gilt für die Maskenpflicht von Beschäftigten (hier reicht weiterhin OP-Maske)
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Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen
2. Was ist neu:
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Das bisherige Stufensystem wurde gestrichen, es werden auch neue Indikatoren als Maßstab zur Bewertung von Schutzmaßnahmen herangezogen
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Die Anforderungen an Testnachweise werden nicht mehr in der CoronaVO definiert, sondern folgen künftig aus dem Infektionsschutzgesetz, inhaltlich ändert sich nichts;
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Betriebe müssen im Hygienekonzept darlegen, dass sie auch Desinfektionsmittel bereitstellen
3. Beschränkungen bei privaten Zusammenkünften/Veranstaltungen entfallen
Biser galten je nach Inzidenzstufe Begrenzungen für Ungeimpfte, diese entfallen nun ersatzlos, d.h. es gibt keine Personenbegrenzungen für private Zusammenkünfte/Veranstaltungen von bzw. mit Ungeimpften.
4. Die bisherigen Kapazitätsbegrenzungen bei Veranstaltungen entfällt ersatzlos
Bisher war in der Warnstufe die Kapazität auf 60% (innen) bzw. 75% (außen) der zugelassenen Kapazität begrenzt, diese Beschränkung fällt nun weg. Gleiches gilt für die bisherigen Personenbegrenzungen von 6.000 Personen (innen) bzw. 25.000 Personen (außen). Es gibt damit keine coronabedingte Personenobergrenze mehr.